Haftungsausschluss für Verlinkungen auf Fremdwebseiten

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 (Aktenzeichen 312 O 85/98) hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass ein Anbieter von Webseiten, der durch einen so genannten "(Hyper-)Link" auf fremde Webseiten verweist, die Inhalte dieser Webseiten ggf. mit zu verantworten hat. Laut der genannten Entscheidung kann dem nur vorgebeugt werden, indem sich der Anbieter ausdrücklich von den Inhalten der verlinkten Webseite distanziert.

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